Hans-Ulrich Klose MdB

Hans-Ulrich Klose


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12. April 2011

Meine Entscheidung zur Präimplantationsdiagnostik (PID)

Der Bundestag hat in erster Lesung beraten

Der Bundestag muss über Verbot oder Zulassung von PID abstimmen. Für diese Entscheidung gibt es keine Fraktionslinie, jeder Abgeordnete und jede Abgeordnete soll frei nach seinem Gewissen entscheiden. Es gibt drei konkurrierende fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe:

Ich selber unterstütze den Gesetzentwurf von Carola Reimann und Ulrike Flach. Dieser lässt PID in einem eng begrenzten und kontrollierten Rahmen zu. Daneben gibt es den Gesetzentwurf von Renee Röspel und Anderen, der PID in deutlich engeren Grenzen ermöglicht und einen dritten Gesetzentwurf, der PID gänzlich verbietet.

In Deutschland skeptisch gegenüber den Möglichkeiten von Selektion und selektiver Medizin zu sein, ist historisch gerechtfertigt. Es geht bei dieser Diskussion aber nicht um den Zusammenbau des Wunschmenschen, sondern darum, bei außerhalb des Mutterleibes künstlich befruchteten Embryonen noch vor der Übertragung in den Uterus schwerste Erbkrankheiten auszuschließen. Und das nur nach Beschluss einer Ethik-Kommission und Paaren, bei denen beide mit schwerwiegenden Erbkrankheiten vorbelastet sind. Schwerwiegend sind Erbkrankheiten, die zu Fehlgeburten oder Kindstod  bzw. zu einer Spätabtreibung führen können. Es gilt nur, größtes Leid von Kindern, die nicht lebensfähig sind und Frauen abzuwenden, die eine Fehlgeburt erleiden, oder ihr Kind sterben sehen müssten. Ob diese Kinder blaue oder braune Augen hätten, interessiert diese Eltern nicht. Sie wollen nur ein gesundes, lebensfähiges Kind haben und aufwachsen sehen.

Die Unterschiede zum „Röspel-Entwurf“ sind eher graduell und diskussionsfähig. Ich finde jedoch, dass auch der Verdacht auf Erbkrankheiten, die in späteren Lebensjahren als dem ersten,  zum sicheren Tod führen, wie Huntington Chorea z.B., eine PID ermöglichen sollten.

 


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